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Gesetzentwurf für mehr Transparenz bei Rente und Rehamaßnahmen

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Foto: omp

Berlin (kobinet) Die Bundesregierung will die Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation verbessern und die Sozialversicherungswahlen modernisieren. Über den nun von ihr vorgelegten Gesetzentwurf (19/23550) berichtet der Informationsdienst Heute im Bundestag. Unter anderem ist die Einführung einer Digitalen Rentenübersicht vorgesehen und das Wunsch und Wahlrecht soll bei Rehabilitationsmaßnahmen gestärkt werden.

Derzeit seien dem Bericht zufolge die von vielen Anbietern der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge zur Verfügung gestellten Renten-Informationen sehr unterschiedlich und nur bedingt geeignet, einen Überblick über die bereits erreichten oder erreichbaren Vorsorgeleistungen zu erhalten. Das Angebot der Digitalen Rentenübersicht solle einen Anreiz setzen, sich intensiver mit der eigenen Altersvorsorge zu beschäftigen.

„Bei der Rehabilitation soll das „offene Zulassungsverfahren“, wie es die Träger der Rentenversicherung bisher praktizieren, reformiert werden. Ziel ist es, Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und Gleichbehandlung bei der Beschaffung medizinischer Rehabilitationsleistungen durch die Träger der Rentenversicherung zu verbessern. Neben dem Wunsch- und Wahlrecht des versicherten Rehabilitanden sollen die Selbstverwaltung der Rentenversicherung und die Interessen der Rehabilitationseinrichtungen gestärkt werden. Darüber hinaus soll der Anspruch auf Übergangsgeld gegen den Träger der Rentenversicherung weiterentwickelt werden, sodass die Höhe des Übergangsgeldes in angemessenem Verhältnis zum Umfang der in Anspruch genommenen Leistung zur Prävention und Teilhabe steht“, heißt es im Bericht von Heute im Bundestag.