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Novellierungsbedarf beim Sächsischen Inklusionsgesetz

Flagge Bundesland Sachsen
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Foto: Gemeinfrei, public domain

Dresden (kobinet) Gemeinsame Positionen des sächsischen Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, des sächsischen Landesbeirats für die Belange der Menschen mit Behinderungen (SLB) und der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Behindertenbeauftragten der Landkreise und Kreisfreien Städte in Sachsen (LAG-B) zum Novellierungsbedarf beim Sächsischen Inklusionsgesetz wurden auf der Internetseite des sächsischen Landesbehindertenbeauftragten veröffentlicht.

„Nach rund vier Jahren seit dem Inkrafttreten des Sächsischen Inklusionsgesetzes (SächsInklusG) stellen die Initiatoren im Lichte der vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt beauftragten Evaluierung des Gesetzes fest, dass seitdem weitere Schritte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Freistaat Sachsen erfolgt sind. Ein messbares ‚MehrÄ an Inklusion im Alltag ist allerdings nur bereichsweise feststellbar. Erwartungen sind auch enttäuscht worden, hierzu steht sinnbildlich der Ausschluss der kommunalen Ebene vom Geltungsbereich des Gesetzes. Die Initiatoren sehen deshalb beim SächsInklusG dringenden Novellierungsbedarf“, heißt es auf der Internetseite des sächsischen Landesbehindertenbeauftragten, wo auch das Positionspapier veröffentlicht wurde.

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