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Bluttest auf Down-Syndrom erneut im Bundestag beraten

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Berlin (kobinet) Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat als Teil des Bündnisses "Runder Tisch NIPT als Kassenleistung“ die Abgeordneten des Deutschen Bundestages angeschrieben und sie aufgefordert, den vorgeburtlichen Bluttest auf Down-Syndrom und andere Trisomien erneut zu beraten. Im Verfahren beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) seien Widersprüche zu den in der Orientierungsdebatte zum Ausdruck gebrachten Überzeugungen der Parlamentarier aufgetreten.

Der G-BA berät auf Grundlage der wissenschaftlichen Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen über die Kassenfinanzierung des Bluttests. Die bisherigen Ergebnisse könnten darauf hinauslaufen, dass dieser Bluttest zum Standardverfahren in der Schwangerschaft wird – was weder medizinisch sinnvoll noch gesellschaftlich gewollt sei. So hatten die Abgeordneten in der Debatte Reihenuntersuchungen ausdrücklich abgelehnt, teilte die Bundesvereinigung Lebenshilfe mit.

Im Bündnis sind medizinische Verbände, Hebammen- Wohlfahrts- und Beratungsverbände, kirchliche Institutionen, Behinderten (-selbsthilfe)verbände und weitere Unterstützer*innen vertreten. In der Anlage finden Sie die gemeinsame Erklärung des „Runden Tisches NIPT als Kassenleistung“ mit weiteren Erläuterungen.

https://www.lebenshilfe.de/datenschutz/