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Neue Fahrgastrechte im Bahnverkehr treten heute in Kraft

rote E-Lok
Zug im Gelände
Foto: Pixabay/Didgeman

Wien (kobinet) Bei Verspätungen und Zugausfällen haben Fahrgäste Rechte, die sie gegenüber dem Bahnunternehmen geltend machen können. Ab heute, 7. Juni 2023, kommen laut einem Bericht des österreichischen Online-Nachrichtendienstes BIZEPS aber einige Ausnahmen hinzu. Entsprechend der Informationen der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte über die Neufassung der EU-Verordnung "über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“ (VO 2021/782), wird nun beispielsweise für Personen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität u.a. die Vorabanmeldungsfrist für Hilfeersuchen, beispielsweise für das Ein-, Um- und Aussteigen, auf 24 Stunden reduziert.

Link zum BIZEPS-Bericht über die neuen Regelungen