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Glaubwürdigkeit kommt auf den Prüfstand

Foto von Joachim Leibiger
Joachim Leibiger
Foto: Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen

ERFURT (kobinet) Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Thüringen, Joachim Leibiger, hat im Zusammenhang mit einer öffentlichen Anhörung zur Verankerung des Staatsziels Inklusion in der Thüringer Verfassung seine Unterstützung für diese Initiative der Koalitionsfraktionen signalisiert. Gleichzeitig äußerte er sich besorgt, dass ein Gesetzentwurf der CDU-Fraktion für mehr Barrierefreiheit und zur Stärkung des Landesbeauftragten bei Teilen von Rot-Rot-Grün auf Widerstand stößt.

Loachim Leibiger erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass im Zuge der Beratungen zur Änderung des Aufarbeitungsbeauftragtengesetzes im Jahre 2019 eine Gleichbehandlung der Landesbeauftragten bei der Besoldung von den Koalitionsfraktionen angekündigt wurde, sobald der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen im Landtag angesiedelt sei.

Die Glaubwürdigkeit dieser Ankündigung stehe nun auf dem Prüfstand. Die Vereine und Verbände empfänden es als Diskriminierung, wenn der Landesbeauftragte zwar eine Reihe neuer Aufgaben übernehmen dürfe, etwa eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit aufbauen solle, aber gleichzeitig besoldungsrechtlich schlechter gestellt sei. Dies habe auch Folgen für die Gewinnung und Haltung qualifizierten Fachpersonals.

Der Landesbeauftragte hatte sich mit folgenden Worten geäußert: „Ich begrüße es sehr, dass sich heute der Verfassungsausschuss mit der Verankerung des Staatsziels Inklusion befasst. Der Gesetzesantrag von Rot-Rot-Grün findet meine ungeteilte Unterstützung, da wir damit eine zeitgemäße Grundlage für das Agieren aller Staatsgewalt gegenüber Menschen mit einer Behinderung haben. Die Bezugnahme auf die UN-Behindertenrechtskonvention wäre ein sehr fortschrittliches Novum in einer Landesverfassung. Andererseits müssen wir auf gesetzlicher Grundlage weitere Schritte für mehr Teilhabe, Barrierefreiheit und Rechtsdurchsetzung gehen. Dies wird mit dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion gelingen, wie die öffentliche Anhörung von Vereinen und Verbänden gezeigt hat. Deshalb rufe ich die Koalitionsfraktionen dazu auf, dieser Initiative zuzustimmen und nicht an Besoldungsfragen scheitern zu lassen. Alles andere wäre nicht glaubwürdig und liefe auf eine unnötige Verzögerung oder gar Blockade des dringend von den Menschen erwarteten Gesetzes hinaus!“