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Ordnungswidrigkeitstatbestand bei Nichtbeschäftigung behinderter Menschen nicht streichen

Jürgen Dusel
Jürgen Dusel
Foto: Henning Schacht

Berlin (kobinet) Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, hat an die Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP appelliert, die Inklusionsvorhaben des Koalitionsvertrages zügig umzusetzen. Die Bundesregierung habe sich viele gute Ziele gesetzt, da müsse sie jetzt, ein Jahr nach Beginn der Legislatur, dranbleiben, betonte Jürgen Dusel in der Sitzung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales am 8. Februar, wie der Informationsdienst Heute im Bundestag berichtet. Jürgen Dusel begrüßte dem Bericht zufolge das geplante Gesetz zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes ausdrücklich, kritisierte jedoch die Absicht, mit dem Gesetzesvorhaben den Ordnungswidrigkeitstatbestand im SGB IX in Bezug auf die Nicht-Beschäftigung behinderter Menschen zu streichen.

„Inklusion ist das Betriebssystem unseres Sozialstaates“ und die Regierung habe die Chance, diese „nach vorne zu bringen“, sagte Jürgen Dusel laut dem Bericht von Heute im Bundestag. Ausdrücklich begrüßte Jürgen Dusel demnach das geplante Gesetz zur Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes. Es sei richtig, nun eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für Betriebe einzuführen, die keinen einzigen Menschen mit Behinderung einstellen. Es sei auch richtig, dass die Mittel der Ausgleichsabgabe nicht mehr an die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen fließen, sondern für den ersten Arbeitsmarkt verwendet werden, für die sie auch gedacht seien.

Jürgen Dusel lehnt dem Bericht zufolge allerdings den Plan des Gesetzes ab, den Ordnungswidrigkeitstatbestand im SGB IX (Neuntes Sozialgesetzbuch) in Bezug auf die Nicht-Beschäftigung zu streichen. Das intendiere, dass Arbeitgeber durch die Zahlung der Ausgleichsabgabe die Nicht-Beschäftigung schwerbehinderter Menschen legitimierten. Da die Beschäftigungspflicht jedoch weiter bestehe, sei dies politisch das „falsche Signal“ und auch „nicht sachgerecht“, betonte der Beauftragte. Dusel kritisierte ferner, dass Betriebe die Ausgleichsabgabe steuerlich als Betriebsausgabe geltend machen können und plädierte dafür, das betriebliche Eingliederungsmanagement zu stärken. Arbeitgeber sollten zustimmen müssen, wenn Menschen mit Behinderungen sich für das sogenannte Hamburger Modell zum Wiedereinstieg in den Beruf entscheiden, forderte Dusel dem Bericht von Heute im Bundestag zufolge.

Link zum Bericht