Berlin (kobinet) "Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts", so lautet der Titel des Referentenentwurfs, der auf der Internetseite des Bundesmisteriums für Arbeit und Soziales veröffentlicht wurde. Die Verbände haben nun einige Tage Zeit, um dazu Stellung zu beziehen.
„Für eine inklusive Gesellschaft ist es entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können. Auch vor dem Hintergrund des hohen Fachkräftebedarfs ist es geboten, Menschen mit Behinderungen darin zu unterstützen, einer Erwerbsarbeit nachgehen zu können. Die Maßnahmen dieses Gesetzes zielen deshalb darauf ab, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit zu halten und zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen“, heißt es vonseiten des BMAS zum nun vorgelegten Referentenentwurf.
im diesen Entwurf wird auf Seite 25 tatsächlich behauptet: „Auch die Werkstätten für behinderte Menschen sind ein Teil des inklusiven Arbeitsmarkts für die Menschen, die auf Grund ihrer Behinderungnicht in einem Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts tätig sein können und sich für die Werkstatt entscheiden“ – eine zynische Fehlinterpretation und Missachtung des Inklusionsbegriffes der UNO-Behindertenrechtskovention