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Ausgeklatscht?

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Foto: ForseA

Hollenbach (kobinet) Erinnern wir uns, vor erst wenigen Wochen zeigte sich unsere Gesellschaft überschwänglich dankbar gegenüber plötzlich systemrelevanten Berufen wie den Pflegern. Man klatschte von Balkonen und sang ihnen Hymnen. Der Gesetzgeber konnte da nicht abseitsstehen und versprach als Anerkennung für deren aufopfernden Dienst eine Prämie.

Diese sollte aus einer Hand ausgezahlt werden. Erst im Hintergrund sollte die Finanzierung zwischen Bund und Ländern aufgeteilt werden. Soweit die Theorie.

In der Praxis gibt es Bundesländer, die für den Landesanteil eigene Anträge verlangen. Es gibt auch Bundesländer, die Verpflegungsgelder bezahlen. Obgleich überall nur von Einrichtungen die Rede ist, manchmal werden in der FAQ Privatpersonen explizit ausgeschlossen, bemühen sich behinderte Arbeitgeber*innen darum, auch für ihre Assistenzpersonen diese Prämie zahlen zu können. Meist bleiben ihre Anfragen in den Ministerien unbeantwortet. Ein Ministerium schrieb – allerdings per Mail und nicht als Brief – man solle doch einfach ankreuzen, dass man eine Einrichtung sei.

Nun ist das Begehren dieser Arbeitgeber, die selbst ihre Assistenzpersonen beschäftigen, durchaus begründbar. Denn diese leisten seit Beginn der Pandemie einen noch wertvolleren Dienst, indem sie auch in ihrer Freizeit sehr darauf achten, keine Risiken einzugehen. Denn sie wissen um die Gefahren für ihre Arbeitgeber*innen. Viele haben Überstunden geleistet, um die Schichten erkrankter oder sich in Quarantäne befindlichen Kolleginnen und Kollegen übernehmen zu können. Dennoch blieb es stets bei der Aussage, dass nur Pflegepersonal in Einrichtungen in den Genuss der Prämien und der Verpflegungspauschalen kommen können.

Die Aussage aus dem Ministerium kann in eine üble Falle führen. Denn wenn in einigen Jahren alle Zahlungen geprüft werden, können sich die falschen Angaben bitter rächen. Dann droht nicht nur die Rückzahlung, auch strafrechtlich könnte der Vorgang relevant werden. Denn die Mail-Anweisung aus dem Ministerium könnte ja schließlich jeder geschrieben haben.

Daher der Appell an den Gesetzgeber, die Voraussetzungen zu schaffen, damit auch dem Assistenzteam behinderter Arbeitgeber*innen diese Zusagen gemacht werden können. Betrachtet man den Grund für die Prämie, so trifft dieser unbedingt auch für die Arbeitgebermodelle zu. Eine Verweigerung käme der Diskriminierung dieser Arbeitsplätze gleich.

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empire2014
04.06.2020 14:02

Es gibt viele Arbeitsplätze und Berufszweige, wo es keine finanzielle Unterstützung gibt, obwohl diese als systemrelevant eingestuft wurden. Applaus haben die auch nie bekommen.

Wen sollen solche Forderungen von „Kobinet“ erreichen, wenn nicht einmal die Verbände gehört werden?

Wer jetzt nicht verstanden hat, was eigentlich getan werden müsste um mehr Aufmerksamkeit zu erlangen, sorry, aber der wird es wohl nie verstehen.

Michael Günter
Antwort auf  empire2014
04.06.2020 19:37

Hmm,
die Mitarbeiter in Behindertenhilfeeinrichtungen sind sowieso raus – die haben zwar unmittelbar dasselbe Risiko, wie diejenigen in Altenpflegeeinrichtungen, aber sie gehören ja nicht zu den Pflegeeinrichtungen, weil ja Eingliederungshilfe keine Pflegeleistung ist…ist ja auch völlig klar, die Bewohner der EGH haben in der Regel mehr Besuch, sind öfter bei Eingehörigen und mobiler („einsperren“ durfte man ja keinen)…gleichzeitig durften sie mehr arbeiten, weil die Angebote WfbM oder TS wegfielen (nee, ist klar, die WfbM-Mitarbeiter standen Schlange um im Wohnbereich auszuhelfen = es folgten munter gelbe Zettelvom Arzt, Unterstützung war etwa gleich=0)….