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Familienratgeber informiert: Wie lege ich Widerspruch ein?

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Foto: Susanne Göbel

Bonn (kobinet) "Sie haben einen Antrag auf eine Kur, Eingliederungshilfe oder eine Pflegestufe gestellt. Nun bekommen Sie eine Ablehnung oder eine viel zu geringe Leistung. Oder Sie bekommen eine andere Leistung als Sie beantragt hatten. Dagegen können Sie Widerspruch einlegen", heißt es auf der Internetseite des Familienratgeber der Aktion Mensch. Dort gibt es Tipps, wie man genau einen Widerspruch einlegen kann.

Link zum Beitrag im Familienratgeber der Aktion Mensch