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Mein Recht auf Teilhabe – Empowerment für das Teilhabe-/Gesamtplanverfahren

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Berlin (kobinet) Am 1. Februar hat der evangelische Fachverband für Teilhabe (BeB) mit seinen Kooperationspartnern das Modellprojekt "Mein Recht auf Teilhabe. Empowerment für das Teilhabe-/Gesamtplanverfahren“ mit einer dreijährigen Projektförderung durch die Aktion Mensch gestartet. Das Empowerment-Angebot für das Gesamtplanverfahren entwickelt und realisiert ein Bildungsangebot, das leistungsberechtigte Personen der Eingliederungshilfe, insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten, psychischer Beeinträchtigung und hohem Unterstützungsbedarf sowie ihre Vertrauenspersonen (Angehörige, Assistenz, Freunde*innen oder rechtliche Betreuer*innen) dabei unterstützt, sich für das Teilhabe-/Gesamtplanverfahren zu stärken, wie es in einer Presseinformation des BeB heißt.

Die Vorbereitung mithilfe des Angebots verbessert nach Informationen des BeB die Möglichkeiten, Teilhabewünsche, Unterstützungsbedarfe und Rechtsansprüche im Verfahren geltend zu machen und Teilhabe- und Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern. Zugleich sollen damit wichtige Voraussetzungen geschaffen werden, damit Einrichtungen die Assistenzleistungen so erbringen können, wie sie gebraucht und gewollt sind.

„Im Projekt entwickelt der BeB partizipativ ein Angebot von barrierefreien Informationen, Materialien, digitalen Tagungen und Schulungen, die Menschen mit Behinderung darin unterstützen, ihre Teilhabewünsche und -ziele zu benennen und Rechtsansprüche einzufordern und geltend zu machen. Die regionalen Projektpartner vernetzen und kommunizieren das Angebot vor Ort“, heißt es vonseiten des BeB.

Pfarrer Frank Stefan, Vorstandsvorsitzender des BeB betont „Teilhabe ist ein Menschenrecht. Es gilt für alle, überall und in allen Bereichen des Lebens. So wurde es in der UN-BRK festgeschrieben. Deutschland hat sich verpflichtet, diese Teilhaberechte konsequent umzusetzen. Mit seinem Modellprojekt möchte der BeB mit seinen Kooperationspartner zu mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung beitragen.“

Hintergrund des Projekts: Die neue rechtliche Situation mit dem BTHG

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) will Selbstbestimmung stärken und volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe sicherstellen. Im Teilhabe-/Gesamtplanverfahren machen die leistungsberechtigten Personen ihre Assistenz- und Unterstützungsbedarfe geltend und vereinbaren mit dem Leistungsträger die notwendigen Leistungen zur Realisierung der Teilhabewünsche. Das Ergebnis des Verfahrens ist von großer Bedeutung für die Teilhabequalität der leistungsberechtigten Personen. Dabei stellt das Verfahren hohe Anforderungen an leistungsberechtigte Personen, um ihre Teilhabewünsche, Teilhabeziele und Rechtsansprüche geltend machen zu können.