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Inklusion von Menschen mit Down-Syndrom muss selbstverständlich sein

Mann mit weißem Haar im dunklen Anzug mit weißem Hemd und schwarzem Schlips
Pressefoto von Hubert Hüppe
Foto: René Golz

BERLIN (kobinet) Morgen wird der Welttag des Down-Syndroms zum elften Mal begangen. Er ist von den Vereinten Nationen offiziell anerkannt und soll die Forderung nach mehr Teilhabe von Menschen mit Down-Syndrom bestärken. Menschen mit Down-Syndrom müssen demnach gleichberechtigt mit anderen alle Grundfreiheiten und Menschenrechte in vollem Umfang genießen können. Sie müssen in allen Lebensbereichen teilhaben können, ob in Kindertagesstätten, Schulen, der beruflichen Bildung, Arbeit, beim Wohnen oder in der Freizeit. Davon sind wir hierzulande allerdings weit entfernt, meint der Berichterstatter für Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss Hubert Hüppe.

Hubert Hüppe fordert aus Anlass des Welttages des Down-Syndrom, in Deutschland die Inklusion für Menschen mit Down-Syndrom zu gewährleisten. Um uns diesem Ziel näher zu bringen, sagt Hüppe, „…müssen wir beständig daran arbeiten, bestehende Strukturen aufzubrechen und inklusive Wege zu eröffnen. Gefordert sind Einrichtungs- und Kostenträger, Erziehungs- und Lehrpersonal, Schulleitungen und -träger, Unternehmen und Arbeitnehmervertreter, Kirchen sowie Verantwortliche auf allen staatlichen Ebenen, aber auch jeder von uns“.

Nach den Worten dieses Bundestagsabgeordneten geht es auch darum, Bewusstsein für die Situation von Menschen mit Down-Syndrom zu schaffen, ihre individuellen Begabungen zu fördern und sie nicht über Defizite zu definieren.

Die Betroffenen haben nach Hüppes Worten mit vielen Vorurteilen zu kämpfen. Die Menschen leiden nicht am Down-Syndrom, wie oft formuliert wird. Sie leiden allenfalls an oft immer noch bestehenden Vorbehalten in der Gesellschaft. Dazu Hubert Hüppe: „Diese Befangenheiten aufzulösen wird nur gelingen, wenn Menschen mit Behinderungen in die allgemeine Lebenswelt von Kindesbeinen an einbezogen werden. Inklusion kann man nicht lehren, sondern nur erfahren“.

Wie Hubert Hüppe weiter feststellt, gehen diese Vorbehalte teilweise soweit, dass Menschen mit Down-Syndrom mit dem sogenannte nicht-invasiven molekulargenetischen Pränataltests das Lebensrecht abgesprochen wird. Sie dienen nach Hüppes Worten weder medizinischen noch therapeutischen Zwecken, sondern einzig und allein der Selektion von Menschen mit Down-Syndrom.