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Eingeschränkte Verfassungsrechte, so oder so

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Foto: ht

Hollenbach (kobinet) „Wenn der Staat Grundrechte einschränkt, braucht er eine Rechtfertigung“, so ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam. Er äußerte sich im Zusammenhang mit der Forderung des Bundesaußenministers Heiko Maas, dass Covid-19-Geimpfte wieder Zugang zu Restaurants und Kinos bekommen müssen. Der ehemalige Verfassungsrichter und Chefredakteur der Süddeutschen Zeitung Heribert Prantl äußerte sich im Sonntagsstammtisch des BR ebenfalls sehr kritisch zu den Einschränkungen der Verfassungsrechte.

Gleichheit vor der Verfassung? Mitnichten!

Ein Kommentar von kobinet-Redakteur Gerhard Bartz

Noch hat der Virus uns fest im Schwitzkasten und schon gibt es erneut Diskussionen um Lockerungen. Begründet wird das auch von prominenten Juristen mit der Verhältnismäßigkeit. Menschen mit behinderungsbedingtem Nachteilsausgleichsanspruch sind erleichtert. Endlich werden auch ihre Grundrechte eingefordert. Oder gilt diese Einforderung von Bräutigam und Prantl auch wieder nur selektiv? Kaum zu glauben, aber vermutlich wahr. Alte und behinderte Menschen und zusammen mit ihnen ihre Pfleger und Assistenten sind nicht nur transparent, wenn es darum geht, ihre Ansprüche herunter zu verhandeln. Auch sonst entziehen sie sich der Wahrnehmung der Politik und der Gesellschaft. Sonst wären die Zustände in den Anstalten längst verbessert. „Was du nicht willst, was man dir tu, das füg‘ auch keinem andern zu!“, vor dieser Variante des Kategorischen Imperativs von Immanuel Kant kann man sich nur dadurch drücken, dass man die betroffenen Menschen einfach ausblendet. Beispielsweise hat man die Pfleger in Kliniken und Anstalten hochgelobt, jedoch bereits schon bei der Ausschüttung der Prämie in Teilen wieder ausgenommen. Bei der Impfung wurden Anstaltsbewohner sofort einbezogen. Menschen mit gleicher Behinderung außerhalb dieser Anstalten landen nach den Festlegungen auf dem dritten Rang.

Niemand redet hier in der Öffentlichkeit von Verfassungsverletzungen. Auch nicht, wenn behinderte Menschen mit Assistenzbedarf kein Ehrenamt ausüben dürfen, wenn ihnen laufend Einkommen enteignet wird, wenn sie mit anderen zusammengepoolt werden, damit die Hilfe gemeinsam genutzt werden kann. Oder wenn man sie mit Anstaltsanweisungen bedroht, weil die ambulante Versorgung zu teuer sei. Dabei weiß man um die Menschenrechte in diesen Anstalten. Aber das Thema ist ja ausgeblendet.

Link zur Verfassungsseite von ForseA e.V.