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Barrierefreiheit im Netz – Ausweitung auf den privaten Sektor angemahnt

Portrait von Jürgen Dusel - Behindertenbeauftragter des Bundes
Jürgen Dusel
Foto: Irina Tischer

BERLIN (kobinet) Öffentliche Stellen in Bund, Ländern und Kommunen sind nach einer EU-Richtlinie ab morgen verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten und zusätzlich mit Erklärungen zur Barrierefreiheit zu versehen. Der Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, begrüßt die Umsetzung dieser Richtlinie sehr, mahnt aber auch eine weitere Ausweitung auf den privaten Sektor an.

In einem Interview stellt Jürgen Dusel in diesem Zusammenhang fest:„Menschen mit Behinderungen leben nicht nur im öffentlichen Sektor, sie wollen selbstverständlich auch auf Informationen von beispielsweise Unternehmen zugreifen. Ich fordere eine Verpflichtung auch des privaten Sektors zu mehr Barrierefreiheit. Eine erste Chance wird die Umsetzung des European Accessibility Act (EU Richtlinie 2019/882) in Deutschland bis spätestens 2022 sein. Hier wünsche ich mir von der Bundesregierung ein konsequentes Bekenntnis zu Inklusion und Barrierefreiheit – ohne Wenn und Aber.“

Zu den von der EU-RL 2016/2102 umfassten öffentlichen Stellen in Bund und Ländern gehören zum Beispiel Ämter und Behörden (beispielsweise Ministerien, Sozialversicherungsträger oder Bürgerämter), aber auch Einrichtungen der Daseinsvorsorge (beispielsweise kommunale Nahverkehrsunternehmen oder Abfallentsorger) oder andere privatrechtliche Institutionen in öffentlicher Hand.

Mit Stichtag 23. September 2020 müssen alle öffentlichen Stellen Erklärungen darüber abgeben, inwiefern ihre Websites barrierefrei sind. Wenn etwas nicht barrierefrei nutzbar ist, muss dargelegt werden, welche Gründe es dafür gibt und ob es gegebenenfalls alternative Zugänge zu den Inhalten gibt.

Für mobile Anwendungen greift diese Pflicht zum 23. Juni 2021.