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Anhörung zum Gesetzentwurf zum inklusiven Arbeitsmarkt

Bundestag Besprechungsraum
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Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Das erste größere behindertenpolitische Vorhaben der Regierungskoalition biegt heute, am 27. März, ab 14:00 Uhr mit der öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zum Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin, Anhörungssaal 3.101, in die Zielgerade ein. Die Anhörung, die wichtig für die Entscheidung für mögliche Änderungsanträge der Fraktionen ist, wird auch live im Internet unter www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar, heißt es in einer Ankündigung des Deutschen Bundestages.

„Der Ausschuss für Arbeit und Soziales befasst sich in einer öffentlichen Anhörung mit einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts und Anträgen der AfD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE“, heißt es in der Ankündigung des Bundestages.

Link zu weiteren Infos zum Gesetzentwurf und zur Anörung, sowie den schriftlichen Stellungnahmen