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Bahnkunden-Verband fordert mehr Tempo bei der Umsetzung der Barrierefreiheit

rote E-Lok
Zug im Gelände
Foto: Pixabay/Didgeman

BERLIN (kobinet) Anlässlich des 15. Jahrestages der UN-Behindertenrechtskonvention erinnert der Deutsche Bahnkundenverband daran, dass mehr Barrierefreiheit nicht nur ein "Wäre Schön" sondern ein "Das Muss Sein" ist. Sind Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen in Deutschland im öffentlichen Personenverkehr unterwegs, sind sie immer noch mit verschiedensten Hürden und Barrieren konfrontiert, weshalb Fahrten oft zu Herausforderungen werden. Kleine und große Barrieren verhindern, dass für viele Menschen das Recht auf Mobilität gelebt kann.

Eigentlich war es politischer Konsens und vom Gesetzgeber gefordert, dass von allen beteiligten Mobilitätsakteure bis zum 1. Januar 2022 vollständige Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gewährleistet wird. Diese Verpflichtung ist seit 2013 im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) festgeschrieben. Zwar haben Länder und Aufgabenträger ihre Regelungen novelliert, in Barrierefreiheit von Infrastruktur investiert oder Unterstützungsdienstleistungen für mobilitätseingeschränkte Personen geschaffen. In der Praxis ist aber hinsichtlich von reibungslosen Abläufen und Funktionalität von technischen Ausstattungen und Dienstleistungen – gelinde gesagt – häufig noch Luft nach oben.

Darüber hinaus, so betont dieser Verband, ist Mobilität nicht nur eine gesetzgeberische Aufgabe. Mobilität ist ein Menschenrecht. So hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention bereits im Jahr 2009 unterzeichnet und sich damit verpflichtet deren Inhalte im eigenen Land umzusetzen. Weshalb dies in weiten Teilen innerhalb vieler Jahre immer noch nicht geschehen ist oder geschieht ist vor allem für selbst Betroffene ein unhaltbarer Zustand.

Aus dem Blickwinkel des Deutschen Bahnkundenverbandes ist die Schaffung eines barrierefreien öffentlichen Personenverkehrs ein wesentlicher Schritt das ungehinderte Erreichen der Wohnung, des Arbeitsplatzes, von öffentlichen Stellen, Arztpraxen und weiterer Orte des gesellschaftlichen Lebens zu gewährleisten. Inwieweit die genannten Orte selbst barrierefrei sind, steht auf einem anderen Blatt.

Eine barrierefreie Verkehrsinfrastruktur ist, so betont der Bahnkundenverband, dafür unabdingbar, dass Menschen mit Behinderungen ihre Menschenrechte gleichberechtigt wahrnehmen können. Mobilitätslösungen müssen daher geeignet sein, der Vielfalt von Beeinträchtigungen und Bedarfen Rechnung zu tragen.