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Arbeits- und Sozialminister*innen für vierte Stufe der Ausgleichsabgabe

Gruppenbild von der ASMK
Gruppenbild von der ASMK in Perl
Foto: ASMK

Perl (kobinet) Die Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister der Länder haben sich auf ihrer diesjährigen Konferenz (ASMK) am 1. Dezember im saarländischen Perl u.a. auf die Stärkung der pflegerischen Versorgung, des inklusiven Arbeitsmarktes sowie die Verbesserung der Integration von Zugewanderten in den Arbeitsmarkt verständigt. Sie fordern die Bundesregierung auf, zu prüfen, eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für beschäftigungspflichtige Betriebe einzuführen, die keinen einzigen behinderten Menschen beschäftigen. Dies geht aus einer Presseinformation des Sozialministeriums von Mecklenburg-Vorpommern hervor.

Im Bereich der Pflege traf die ASMK eine ganze Reihe von Beschlüssen. Ein wesentliches Ziel dabei ist die grundsätzliche Neustrukturierung der Kurzzeitpflege und ihrer Finanzierungsgrundlagen. „Im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung sollen deshalb Grundlagen für notwendige Anpassungen zum bedarfsgerechten Ausbau von Kurzzeitpflegeplätzen erarbeitet werden“, betonte die Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Stefanie Drese, nach Abschluss der zweitägigen Konferenz.

Ein weiteres wichtiges Thema der Konferenz war die Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben. „Damit schwerbehinderte Menschen in vollem Umfang gleichberechtigt in der Gesellschaft leben können, braucht es weitere Unterstützung am Arbeitsmarkt, um Benachteiligungen entgegen zu wirken. So besteht nach wie vor Bedarf an inklusiven Ausbildungs- und Arbeitsplätzen“, verdeutlichte die Ministerin. In diesem Zusammenhang bitten die Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister der Länder die Bundesregierung, zu prüfen, eine vierte Stufe der Ausgleichsabgabe für jene Unternehmen einzuführen, die trotz Beschäftigungspflicht keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen. „Dazu gehört auch eine Klärung, ob die bisherige steuerliche Absetzbarkeit der Ausgleichsabgabe sinnvoll und zielgemäß ist“, so Ministerin Drese.

Link zur Presseerklärung