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Soziale Infrastruktur für Menschen mit Behinderung auch 2023 absichern

Berufsbildungswerk Abensberg Luftbild von Berufsbildungswerk Abensberg

BERLIN (kobinet) Die Bundesarbeitsgemeinschaft Berufsbildungswerk freut sich über die im Gesetzentwurf für die Gas- und Strompreisbremse enthaltenen einzelnen Maßnahmen für Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, um die soziale Infrastruktur für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen.

Der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke Tobias Schmidt erklärt dazu: „Wir begrüßen die Anerkennung der Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation als wichtigen Teil der sozialen Infrastruktur und die Absicht, ihre Angebote für Menschen mit Behinderungen abzusichern“.

„Um jedoch Leistungen der Berufsbildungswerke auch zukünftig verlässlich anbieten können, sind jedoch, so Tobias Schmidt, „weitere Nachbesserungen nötig. Die Zuschüsse für 2022 sind zwar eine wichtige Unterstützung für die 51 Berufsbildungswerke. Doch es deutet sich jetzt schon an, dass die Herausforderungen der Gaspreiskrise fortdauern werden. Es ist daher aus unserer Sicht unerlässlich, Zuschussleistungen per Antrag auch für das Jahr 2023 zu ermöglichen. Zudem halten wir ein vereinfachtes Antragsverfahren für zwingend erforderlich, um die Zuschüsse zur Auszahlung zu bringen. Wer eine zügige und effiziente Entlastung will, muss es den Leistungserbringern auch einfach machen“.