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Kein Schadenersatz nach Sturz eines blinden Mannes über E-Scooter

Gelbe Karte für nicht verkehrssicher abgestellt E-Roller - Gelbe Karte für Falschparker
Gelbe Karte für nicht verkehrssicher abgestellt E-Roller
Foto: BSVH

Bremen (kobinet) "Kein Schadenersatz nach Sturz eines Blinden über E-Scooter", so titelt beck-aktuell einen Bericht über eine Entscheidung des Landgericht Bremen. "Ein von Ge­burt an blin­der Mann ist mit sei­ner Scha­den­er­satz­kla­ge gegen einen E-Scoo­ter-Ver­lei­her ge­schei­tert. Der Mann war auf dem Weg zur Ar­beit über zwei E-Scoo­ter ge­stürzt, die quer zu einer Haus­wand ab­ge­stellt waren, und hatte einen Ober­schen­kel­hals­bruch er­lit­ten. Das Land­ge­richt Bre­men stütz­te die Kla­ge­ab­wei­sung dar­auf, dass die kon­kre­te Auf­stell­wei­se der Scoo­ter an der Un­fall­stel­le keine Ver­kehrs­si­che­rungs­pflich­ten ver­letzt habe", heißt es in der Meldung, auf die Franz-Josef Hanke aus Marburg die kobinet-nachrichten aufmerksam gemacht hat.

Link zum Beitrag von beck-aktuell