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Kritik an geplanten Regelungen zu Assistenzhunden

Symbol für einen Führhund
Symbol für einen Führhund
Foto: public domain

Berlin (kobinet) "Das Teilhabestärkungsgesetz und die Assistenzhunde", so titelt der Verein Lichtblicke einen Beitrag, in dem sich dieser kritisch mit den geplanten Regelungen zu Assistenzhunden im Teilhabestärkungsgesetz auseinandersetzt.

„Das Gesetz bekommt einige Paragraphen über Assistenzhunde, so wie es Lichtblicke e.V. und auch andere Organisationen seit Jahren fordern. Assistenzhunde sind bekanntlich Hunde, die Menschen mit Behinderungen helfen, ihre Behinderung, so weit es für Hunde möglich ist, zu kompensieren. In dem Gesetz soll nun endlich festgelegt sein, was ein Assistenzhund ist, wie ein Assistenzhundeteam zu einem solchen wird und woran man ihn erkennt. Und das Wichtigste: mit dem zertifizierten Assistenzhund soll man überall hin Zutritt haben – also Inklusion pur. So weit, so schön. Bei näherer Beleuchtung findet sich aber im vorliegenden Regierungsbeschluss leider einiges, das nichts, aber auch schon gar nichts mit gestärkter Teilhabe zu tun hat, sondern ausschließlich mit Entmündigung und Diskriminierung“, heißt es in dem Lichtblicke-Beitrag.

Dabei nennt der Verein vier Kritikpunkte:

1. Entmündigung und Diskriminierung durch Verbot der Selbstausbildung des eigenen Hundes

2. Prüfung der Hunde und der Teams wie Industrieprodukte, Prüfer dürfen auch als Ausbildungsstätte tätig sein, dafür keine Einbeziehung der Betroffenen

3. Blindenführhunde sollen keine Assistenzhunde sein, Betroffene bleiben daher bei der Prüfung der Willkür von Gespannprüfern der Blindenvereine unterworfen

4. Assistenzhunde, die von Versicherungen oder Eingliederungshilfe finanziert werden, müssen keine Prüfung ablegen.

Link zum Beitrag des Vereins Lichtblicke