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Anhörung zum Teilhabestärkungsgesetz

Bundestag Besprechungsraum
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Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Dass beim Teilhabestärkungsgesetz noch einiges gestärkt werden kann, um die Teilhabe behinderter Menschen entscheidend zu verbessern, das wurde bereits bei der Debatte zur ersten Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzes am 26. März deutlich. Am Montag, den 19. April, findet nun die Anhörung zum Teilhabestärkungsgesetz und weiteren sechs Anträgen der Oppisitionsparteien im Ausschuss für Arbeit und Soziales statt. Die Video-Anhörung wird im Parlamentsfernsehen am 19. April von 12:30 bis 14:00 Uhr mit Gebärdensprache und Untertitelung live übertragen.

Wie können die Bedingungen für Nutzer*innen von Assistenzhunden verbessert werden? Wie kann das Budget für Ausbildung gestärkt werden? Wie muss ein wirksamer Gewaltschutz behinderter Menschen aussehen? Diese und andere Fragen sollen im Teilhabestärkungsgesetz geregelt werden. Bei der Anhörung werden die geladenen Sachverständigen je nach Fragen der Abgeordneten dazu und sicher auch zu anderen Fragen Stellung nehmen können. Denn es gibt noch eine ganze Menge was in dieser Legislaturperiode ebenfalls zur Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten behinderter Menschen geregelt werden müsste – und das Teilhabestärkungsgesetz dürfte dafür die letzte Chance sein.

Wird endlich die Assistenz im Krankenhaus umfassend und nicht nur für diejenigen, die ihre Assistenz im Arbeitgeber*innenmodell organisieren, geregelt? Diese Frage wurde schon in der Bundestagsdebatte u.a. von Corinna Rüffer von den Grünen als dringend angesprochen. Und gerade in der Corona-Pandemie bangen viele Betroffene, bloß nicht ins Krankenhaus zu müssen, wenn sie dafür nicht die benötigte Assistenz zur V’erfügung haben.

Wird die Ausgleichsaabgabe wenigstens für die beschäftigungspflichtigen Betriebe erhöht, die keinen einzigen behinderten Menschen beschäftigen? Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte hier ein Verdoppelung in Aussicht gestellt, ins Gesetzgebungsverfahren hat dies aber bisher keinen Einzug gefunden.

Und nutzen die Bundestagsabgeordneten die geplanten Änderungen im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Sachen Assistenzhunde dafür, das 2002 in Kraft getretene Gesetz zu einem echten Behindertengleichstellungsgesetz weiterzuentwickeln? Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen hat hierfür einen guten Weg gewiesen, wie auch private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit verpflichtet werden können, ohne die Wirtschaft zu überfordern. Ob die Bundestagsabgeordneten diesen Ball aufgreifen, ist angesichts der massiven Ablehung jeglicher Belastung der Wirtschaft in dieser Frage vonseiten der CDU/CSU fraglich. Dafür zu kämpfen lohnt sich aber allemal, denn der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, sieht hier nur wenig vor.

Die Wahl der Sachverständigen zeigt, dass gerade die regierenden Fraktionen von CDU/CSU und SPD wenig Interesse an der Meinung der Betroffenen zu haben scheint. Die Opposition hat immerhin mit Nancy Poser und Constantin Grosch zwei reonommierte Streiter*innen für die Rechte behinderter Menschen eingeladen. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe wurde wie fast immer von der SPD geladen und dann war’s das weitgehend.

Nichts desto trotz dürfte es sich lohnen, die Anhörung zu verfolgen und dabei auf die Prioritätensetzung der einzelnen Fraktionen in ihren Fragen zu achten. Denn trotz meist vorgefertigter Meinungen sind aus solchen Anhörungen zuweilen noch sinnvolle gesetzliche Änderungen entstanden.

Link zu weiteren Informationen des Deutschen Bundestags zur Anhörung am 19. April