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Barrierefreiheit in neue Mobilitätsangebote umsetzen

Foto zeigt Rollstuhlnutzer neben Taxi
Rollstuhlnutzer fährt neben Taxi
Foto: Jacqueline Hirscher

Berlin (kobinet) Mit der heute endenden Frist zur Abgabe einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts fordert die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL), dass Barrierefreiheit zügig und konsequent in allen neuen Mobilitätsangeboten umgesetzt wird.

In Zukunft können private Mobilitätsanbieter wie Taxis und Mietwagenverkehre zur Barrierefreiheit verpflichtet werden – allerdings mit einem Haken: Nur ein barrierefreies Fahrzeug auf 20 Fahrzeuge eines Unternehmens, findet Alexander Ahrens von der ISL viel zu wenig. „Mit dieser 5-Prozent-Regelung verpufft der gewünschte Effekt und es wird kein erkennbarer Anstieg bei barrierefreien Taxis und anderen barrierefreien Mobilitätsangeboten zu verzeichnen sein“, kritisiert Ahrens.

„Deshalb fordern wir mindestens ein barrierefreies Fahrzeug pro Unternehmen und dann eine 10 Prozentregelung, denn ein Großteil dieser Firmen, gerade im ländlichen Raum haben nur ein oder zwei Fahrzeuge. Bund und Länder sollten dann auch entsprechende Förderprogramme zum Kauf und Umbau barrierefreier Autos anbieten“, so Ahrens.

Des Weiteren sollen laut Entwurf Taxis und Mietwagen-Fahrdienste bei der Vergabe von Konzessionen Barrierefreiheit einhalten. In Räumen mit einer Unterversorgung an öffentlichen Verkehrsmitteln können Taxi- und Mietwagenverkehre diese nun auffüllen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, sogenannte Pooling-Angebote, wie der in Berlin fahrende Berlkönig der BVG, in den Geltungsbereich des ÖPNV zu legen. Somit sollten diese Angebote automatisch Barrierefreiheit umsetzen müssen.