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Ab morgen ohne Webbarrieren

Emoji Rollinutzer am Desktop
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Foto: Aktion Mensch

HANNOVER (kobinet) Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung weist darauf hin, dass spätestens ab morgen, dem 23.September 2020, alle öffentliche Stellen in Bund, Ländern und Kommunen rechtlich verpflichtet sind, ihre Internetseiten barrierefrei zu gestalten.

Dazu gehört eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf diesen Seiten in welcher wird erläutert wird, welche Teile der Internetpräsenz (noch) nicht barrierefrei sind und wann diese Barrieren beseitigt werden.

Nach dem Niedersächsischen Behindertengleistellungsgesetz sind nicht nur die Verpflichtungen der öffentlichen Stellen verankert, sondern auch die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer: Wenn diese auf digitale Barrieren stoßen, können die Nutzerinnen und Nutzer mit der jeweiligen öffentlichen Stelle Kontakt aufnehmen und sich gegebenenfalls beschweren. Eine Kontaktmöglichkeit ist immer von der öffentlichen Stelle in der Erklärung zur Barrierefreiheit bereitzustellen.

Sollte eine Antwort nicht zufriedenstellend sein, dann haben Nutzerinnen und Nutzer das Recht, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens bei der Schlichtungsstelle zu stellen.Ein solches Schlichtungsverfahren ist für die Beteiligten kostenlos.

„Ich begrüße die Umsetzung dieser Richtlinie sehr! Webbarrieren behindern Teilhabe. Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Beeinträchtigungen unterschiedlichster Art das Internet genauso handhaben können, wie alle anderen Menschen auch. Alle Menschen müssen sich selbstbestimmt und gleichberechtigt in der digitalen Welt bewegen können“, appelliert Petra Wontorra, Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen. Sie motiviert diejenigen, die noch von den rechtlichen Anforderungen ausgenommen sind, digitale Barrierefreiheit bereits jetzt auf freiwilliger Basis umzusetzen.