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Bundestag beschließt heute neues Betreuungsrecht

Bundesadler im Plenarsall
Bundesadler im Plenarsall
Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Der Bundestag will heute gegen 15:00 Uhr in zweiter und dritter Lesung ein neues Betreuungsrecht verabschieden. Für Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung ist dieser Tag nach Ansicht der Bundesvereinigung Lebenshilfe von enormer Bedeutung. Es gehe darum, wie weit sie künftig ihr Leben selbst bestimmen können. Mit ihrer Kampagne "#BRR 2021: BetreuungsRechtsReform - aber richtig!“ hatte die Bundesvereinigung Lebenshilfe in den vergangenen Wochen eine Reihe von Nachbesserungen gefordert, von denen nun viele nach Informationen des Verbandes umgesetzt werden sollen.

Die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe Ulla Schmidt sieht darin einen großen Erfolg für die Lebenshilfe: „Insgesamt sind wichtige Fortschritte erzielt worden, auch Forderungen der Lebenshilfe haben überwiegend Berücksichtigung gefunden, in Summe mehr, als zu erwarten war.“ Ulla Schmidt ist selbst Mitglied des Deutschen Bundestages und appelliert an ihre Kolleginnen und Kollegen: „Die Fortschritte, die im Bericht des Rechtsausschusses und der Beschlussempfehlung erreicht wurden, sind groß. Auch wenn der vorliegende Gesetzentwurf nicht perfekt ist, sollten wir ihn mit diesen Änderungen annehmen. Die Betreuungsrechtsreform ermöglicht rechtlich betreuten Menschen mehr Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben.“

Besonders erfreulich sei, dass sich die Parlamentarier in den zurückliegenden Wochen darauf verständigt haben, die folgenden Forderungen in das Gesetz aufzunehmen:

– Betreute Menschen sollen künftig ihre Prozessfähigkeit behalten, bei Gerichtsverfahren werden sie persönlich beteiligt und die Schriftstücke werden ihnen zugestellt.

– Sterilisationen gegen den natürlichen Willen von Frauen mit Behinderung werden ausgeschlossen.

– Betreuungen, die gegen den Willen der betreuten Person eingerichtet werden, sollen spätestens nach zwei Jahren überprüft werden.

– Die Auswirkungen des Gesetzes, insbesondere im Hinblick auf die Selbstbestimmung rechtlich betreuter Personen, sollen nach sechs Jahren evaluiert werden.

Erfreulich ist nach Ansicht der Lebenshilfe auch, dass die folgenden Forderungen im Bericht des Rechtsausschusses zum Gesetz aufgenommen wurden:

– Niederschwellige Beschwerdestellen für Betreute sollen möglichst zeitnah zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2023 eingerichtet werden.

– Eine Bundesfachstelle soll zur Entwicklung von Methoden der unterstützen Entscheidungsfindung den Austausch und die Vernetzung der auf diesem Gebiet tätigen Akteur*innen initiieren und fördern. Damit sei klargestellt, dass die Reform ein Zwischenstand bleibt, der insbesondere im Hinblick auf die unterstützte Entscheidungsfindung weiterentwickelt werden muss.

– Mit der Evaluierung des Gesetzes zur Vormünder- und Betreuervergütung im Jahr 2025 soll eingehend geprüft werden, ob sämtliche Kosten für Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen zur Überwindung von Kommunikationsbarrieren zukünftig erstattungsfähig sind.

Die auch von der Lebenshilfe beschriebenen noch existierenden Leerstellen des Gesetzentwurfes würden zu Recht auch in einem Entschließungsantrag beschrieben. Insofern sei benannt, was in den nächsten Jahren zur Stärkung der Selbstbestimmung rechtlich betreuter Menschen noch weiter zu tun sein wird.

Weitere Informationen zum Betreuungsrecht gibt es im Internet bei der Lebenshilfe unter: www.lebenshilfe.de/selbstbestimmung-staerken-betreuung-verbessern

Die derzeit noch für 15:00 Uhr vorgesehene Debatte zum Vormundschafts- und Betreuungsrecht wird live auf der Seite des Bundestages im Parlamentsfernsehen übertragen.

Link zur Übertragung: www.bundestagd.de