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Geflüchtete behinderte Menschen und pflegende Angehörige im Staatsangehörigenrechts nicht diskriminieren

Blaue Hand, Finger bilden die Buchstaben HI, rechts daneben handicap international
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Foto: HI

Berlin (kobinet) Mit einem offenen Brief mit dem Titel "Geflüchtete Menschen mit Behinderung und pflegende Angehörige bei der Neuregelung des Staatsangehörigenrechts nicht diskriminieren“ haben sich Handicap International (HI) und eine Reihe von Unterstützer*innen an Abgeordnete des Deutschen Bundestags gewandt. Zusammen mit der Selbstvertretungsgruppe "NOW! Nicht Ohne das Wir" möchte HI nun zeitnah ins Gespräch mit den angeschriebenen Abgeordneten gehen. Der offene Brief kann online von Einzelpersonen und Organisationen unterstützt werden.

„Bisher sah das Gesetz eine Einbürgerung auch dann vor, wenn der/die Antragssteller*in eine Inanspruchnahme von Leistungen nach dem II. oder XII. Sozialgesetzbuch ‚nicht zu vertreten hat‘. (§10 Abs. 1 Nr. 3 StAG). Die Regierungskoalition strebt, wie aus dem kürzlich veröffentlichten Referentenentwurf zum Gesetz ersichtlich ist, nun eine Streichung dieses Satzes an. Viele Menschen mit Behinderung, die auf Grund ihrer Beeinträchtigungen in Wechselwirkung mit den hohen Barrieren beim Zugang zum ersten Arbeitsmarkt ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig sichern können, würden damit ihren Rechtsanspruch auf eine Einbürgerung verlieren. Ebenso verhält es sich mit Menschen, die auf Grund der herausfordernden Pflege von Angehörigen keiner den Lebensunterhalt sichernden Erwerbstätigkeit nachgehen können. Diese Neuregelung stellt eine Diskriminierung beider Gruppen dar und steht im Konflikt mit Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes, ist also verfassungswidrig. Für viele Menschen mit Behinderung und pflegende Angehörige bliebe künftig nur die unsichere Möglichkeit der Ermessenseinbürgerung zur ‚Vermeidung einer besonderen Härte‘. (§8 Abs. 2 StAG). In einer inklusiven Gesellschaft darf die Teilhabe von Menschen mit Behinderung aber nicht von Härtefallregelungen abhängen, sondern muss als Rechtsanspruch klar und transparent im Gesetz verankert sein“, heißt es vonseiten von Handicap International.

Link zu weiteren Infos und zum offenen Brief mit der Möglichkeit der Mitzeichnung