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Schlichtungsstelle bei Bremer Behindertenbeauftragten

Flagge Bundesland Bremen
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Foto: Gemeinfrei, public domain

Bremen (kobinet) Das Büro des Landesbehindertenbeauftragten von Bremen weist auf die Schlichtungsstelle als Anlaufstelle, um Diskriminierungen und Verstöße gegen die Grundsätze der Barrierefreiheit zu beseitigen, hin. Die Schlichtungsstelle, die beim Landesbehindertenbeauftragten angesiedelt ist, hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen behinderten Menschen und öffentlichen Stellen außergerichtlich beizulegen.

Sie steht allen behinderten Bürger*innen sowie den verbandsklageberechtigten Verbänden offen. Ziel eines Schlichtungsverfahrens ist eine gütliche Einigung zwischen zivilen Person und der jeweiligen öffentlichen Stelle.

Die Schlichtungsstelle hat zur Erläuterung ein Video herausgebracht.

https://www.behindertenbeauftragter.bremen.de/der_beauftragte/schlichtungsstelle_der_freien_hansestadt_bremen-31675

Da seit dem 23. September bei allen öffentlichen Einrichtungen erstmals das Recht auf digitale Barrierefreiheit durchsetzbar ist, weist der Beauftragte auch auf diesen neuen Rechtsanspruch hin. Behinderte Menschen, die auf Barrieren im Internet stoßen, können diese ab sofort melden oder sich bei der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik beschweren.

Mit einem Erklärvideo auf den Seiten der Zentralstelle wird das Recht auf digitale Barrierefreiheit bekannt gemacht.

https://www.behindertenbeauftragter.bremen.de/der_beauftragte/zentralstelle_fuer_barrierefreie_informationstechnik-28011