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Barrierefreie Sportanlagen sind nicht Sache des Bundes

Emoji zeigt Mädchen im Rollstuhl, das Volleyball spielt
Emoji Volleyball und Rollstuhl
Foto: Aktion Mensch

BERLIN (kobinet) Auf dem Wege der Sportveranstaltungsförderung werden keine bauliche Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung an Wettkampfstätten durch die Bundesregierung gefördert - das schreibt die Bundesregierung in den Vorbemerkungen zu ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.

Vorgaben für den Bereich der Zuschauenden ergäben sich nach Rechtsauffassung der Bundesregierung im Wesentlichen aus landesrechtlichen Vorgaben, den vertraglichen Regelungen zwischen Ausrichtern und Veranstaltern einer Sportveranstaltung sowie den infrastrukturellen Gegebenheiten am Austragungsort. „Hinsichtlich der Barrierefreiheit von Sportstätten setzt die Bundesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen ihrer Zuständigkeit um“, wird in dieser Antwort mitgeteilt.

Aufgrund der qualitativen Anforderung an eine Förderung von Sportveranstaltungen verfolge der überwiegende Teil der nationalen und internationalen Zuschauenden die Sportveranstaltung außerhalb des Austragungsortes, heißt es dazu weiter. Regelmäßig stellten Ausrichter beziehungsweise Veranstalter Live-Streaming-Angebote über das Internet zur Verfügung, über die die Sportveranstaltung auch außerhalb der Berichterstattung in Rundfunk und Fernsehen verfolgt werden kann. „Solche Angebote, wie auch zielgruppen- und behinderungsspezifische Angebote vor Ort, sind unter Berücksichtigung von haushalts- und zuwendungsrechtlichen Vorschriften förderfähig“, macht die Bundesregierung deutlich.

Die Antwort der Bundesregierng zu dieser Kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion ist HIER nachzulesen.