Menu Close

Öffnet die Heime

Grafik zeigt Corona-Virus auf der Webseite der WHO
Corona-Virus
Foto: WHO

Berlin/Stuttgart (kobinet) Der Sozialverband VdK fordert, dass dem Flickenteppich von unterschiedlichsten Regelungen zu Kontaktbeschränkungen, Besuchsverboten oder Ausgehverboten in Pflege- und Behinderteneinrichtungen mit dem Infektionsschutzgesetz ein Ende gesetzt wird. Keiner wisse mehr, wo was gilt, betonte die Präsidentin des VdK, Verena Bentele.

„Uns liegen Berichte von Mitgliedern vor, die mitunter grotesk anmuten: Da werden Besuche nur einmal wöchentlich für eine Stunde ermöglicht oder der Besuch darf nur am Fenster stattfinden. Das treibt immer seltsamere Blüten und zeigt, dass es einer einheitlichen Gesetzgebung bedarf. Zudem berücksichtigen viele Länder in ihren Verordnungen gar nicht, dass 90 Prozent der Bewohner mittlerweile geimpft sind. Wir brauchen einen Öffnungsstufenplan mit qualifizierten Aussagen zu den AHA-Regeln, Maskenpflicht, Testungsstrategie. Ein Rumwursteln wie bisher darf es nicht mehr geben“, erklärte Verena Bentele.

In Baden-Württemberg gelten nach Informationen des Sozialministeriums ab Montag, 19. April, nunmehr folgende Regelungen:

– Die Besucherzahlbeschränkung in Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen auf 2 Besucher am Tag wird aufgehoben, wenn 90 Prozent der Bewohner der Einrichtung geimpft/genesen sind.

– Besucher bleiben verpflichtet, während des Aufenthalts in Gemeinschaftsbereichen FFP2-Masken zu tragen. Beim Besuch von geimpften/genesenen Bewohnern im Bewohnerzimmer kann auf das Tragen einer Schutzmaske verzichtet werden.

– Besuche in Gemeinschaftsbereichen sind zulässig, sofern 90 Prozent der Bewohner gegen die COVID-19-Krankheit geimpft oder von der COVID-19-Krankheit genesen sind.