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HIV-Infizierte besser vor Diskriminierung schützen

Ferda Ataman
Ferda Ataman
Foto: Sarah Eick

Berlin (kobinet) HIV-Infizierte erleben vor allem im Arbeitsleben oder bei Arztbesuchen immer wieder Diskriminierungen. So schildern Betroffene dem Beratungsteam der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, dass sie bei Arztbesuchen keine üblichen Termine bekämen, sondern nur in Randzeiten. Dabei sind sie nachweislich in der Regel nicht mehr ansteckend. Wenn sie sich auf Stellen bewerben, erhalten HIV-Infizierte immer wieder pauschale Absagen. "Diskriminierung und die Angst, wem man von der Infektion erzählt und wem besser nicht, prägen den Alltag vieler HIV-Infizierter“, sagte die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, vor dem diesjährigen Welt-Aids-Tag am 1. Dezember in Berlin.

HIV-Infizierte litten massiv unter Vorurteilen und Ausgrenzungen, die oft auch durch mangelndes Wissen entstehen können, ergänzte Ataman und erinnerte an die Ergebnisse der Studie „positive stimmen 2.0“ von 2020, in dem 95 Prozent der Befragten angaben, sie hätten Diskriminierung erlebt. 52 Prozent geben an, durch Vorurteile bezüglich der HIV-Infektion in ihrem Leben beeinträchtigt zu sein.

„HIV-Infizierte pauschal von Jobs auszuschließen, ist eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das auch vor Benachteiligungen infolge chronischer Krankheiten schützt. Das hat kürzlich erst wieder das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt. Auch Diskriminierungen im Gesundheitswesen sind in vielen Fällen unzulässig. Betroffene HIV-Infizierte sollten sich unbedingt juristisch beraten lassen“, sagte Ferda Ataman.

Die Bundesbeauftragte regte darüber hinaus rechtliche Verbesserungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz an. „Die Hürden, gegen Diskriminierungen vorzugehen, sind für Betroffene zu hoch. Sie tragen das Prozessrisiko im Fall einer Klage gegen Arbeitgeber allein – und damit das Risiko, auf teuren Anwaltskosten sitzen zu bleiben“, sagte Ataman. Die Antidiskriminierungsstelle werde sich deshalb bei der anstehenden Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes für ein Verbandsklagerecht stark machen. Damit könnte auch die Deutsche Aids-Hilfe als Dachverband in Zukunft Musterklagen für von Diskriminierung betroffene HIV-Infizierte erstreiten.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die ADS berät rechtlich, kann Stellungnahmen einholen und gütliche Einigungen vermitteln. Sie betreibt Forschung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Diskriminierung. Seit 2022 wird die Leitung der Stelle als Unabhängige Bundesbeauftrage für Antidiskriminierung vom Deutschen Bundestag gewählt.