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Österreichische Wahlrechtsreform einstimmig beschlossen: Wahllokale müssen barrierefrei werden

Kreuz auf Wahlzettel
Kreuz auf Wahlzettel
Foto: ISL

Wien (kobinet) "Ab 1. Jänner 2028 muss jedes Wahllokal in Österreich einen barrierefreien Zugang und eine entsprechend ausgestaltete Wahlzelle haben. Bis dahin muss an jedem Standort mindestens ein barrierefreies Wahllokal geboten werden." Auf diese Änderung, die gestern Abend am 31. Januar vom österreichischen Nationalrat im Rahmen einer umfassenden Wahlrechtsnovelle einstimmig beschlossen wurde, weist der ORF in seinem Online-Angebot hin. Die österreichische Behindertenbewegung hat sich für diese Änderung stark gemacht, so dass die Freude über die nun vollzogene Reform bei Martin Ladstätter vom Wiener Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (BIZEPS) nach der Abstimmung entsprechend groß war.

Nachdem es bei der am 12. Februar in Berlin anstehenden Wahl weiterhin zu Problemen bei der Barrierefreiheit von Wahllokalen kommt und behinderte Menschen dort selbst aktiv werden müssen, um eine entsprechend barrierefreies Wahllokal zu finden, stellt die nun beschlossene österreichische Regelung einen krassen Gegensatz zur Realität in Deutschland dar.

„Der Zugang zu Ihrem Wahllokal ist nicht barrierefrei. Wir empfehlen daher Menschen mit Behinderungen, einen Wahlschein zur Wahl in einem anderen geeigneten Wahllokal anzufordern.“ Diese Nachricht hat Alexander Ahrens im Vorfeld der in Berlin anstehenden Wahl erhalten. Auf Twitter schrieb er dazu: „Zum 2. Mal in Folge wurde mir ein nicht barrierefreies #Wahllokal zugeteilt. Das ist faktischer Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen. Wir haben an jeder Ecke ein berollbares Autohaus und Tankstellen.“

Der Sprecher der LIGA Selbstvertretung, Ottmar Miles-Paul, gratulierte der österreichischen Behindertenbewegung nach der Beschlussfassung der Wahlrechtsnovelle: „Das ist ein großer Erfolg, den ihr in Österreich errungen habt und der uns in Deutschland inspirieren wird, ähnliche Regelungen voranzutreiben. Denn das Wahlrecht ist ein hohes Gut und dieses muss vollumfänglich barrierefrei wahrnehmbar sein. Deshalb ist es wichtig, dass die Bundesregierung und der Bundestag Dampf für die Umsetzung ihrer Pläne im Rahmen der Bundesinitiative Barrierefreiheit machen. Wir brauchen dringend entsprechende Gesetzesreformen und werden spätestens am Protesttag zur Gleichstellung behinderter Menschen um den 5. Mai herum, entsprechend Druck für eine umfassende Barrierefreiheit machen.“

Link zum Bericht des ORF über die beschlossene Wahlrechtsreform

Link zum kobinet-Bericht vom 26. Januar 2023 zur geplanten Wahlrechtsreform in Österreich

Link zum kobinet-Bericht vom 13. Januar 2023 über die Mitteilung des nicht barrierefreien Wahllokals an Alexander Ahrens