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Ramadan mit Einschränkungen

Foto zeigt Moschee in Kreuzberg
Omar-Ibn-Al-Khattab-Moschee in Berlin-Kreuzberg
Foto: sch

Berlin (kobinet) Für viele der fast fünf Millionen Muslime in Deutschland beginnt morgen der islamische Fastenmonat Ramadan. Er endet am 12. Mai. An Corona erkrankte Muslime sind wie andere Kranke auch vom Fastengebot ausgeschlossen.

Um das Ansteckungsrisiko in der Pandemie zu minimieren, müssten Einschränkungen hingenommen werden, so der Münsteraner Islamwissenschaftler Mouhanad Khorchide. Das gelte für die Nachtgebete in den Moscheen sowie die gemeinschaftlichen Abendessen nach Sonnenuntergang in den Gotteshäusern oder mit Bekannten. Betroffen davon sei ebenfalls das dreitägige Fest des Fastenbrechens am Ende des Ramadan.

Der Zentralrat der Muslime forderte ebenso die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln. Die Unversehrtheit des Körpers genieße auch unter religiösen Gesichtspunkten oberste Priorität.

Für Angehörige des Islam gilt das Fasten als eines der fünf Säulen ihres Glaubens. Während des islamischen Fastenmonats dürfen Musliminnen und Muslime von Beginn der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang keine Nahrung zu sich nehmen.

Für kranke oder altersschwache Menschen sowie schwangere oder stillende Frauen, Kinder und körperlich schwer Arbeitende gibt es Ausnahmeregelungen. Der Ramadan gilt als Zeit der Besinnung, des Verzichts, der Selbstdisziplin sowie der Wohltaten, des Mitgefühls, der Spenden und Gebete.