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Inklusive Kinder- und Jugendhilfe darf nicht scheitern

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Foto: Bundestag, gemeinfrei

Berlin (kobinet) Der Bundestag wird das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz voraussichtlich heute, am 22. April, in zweiter und dritter Lesung verabschieden. Die Debatte ist von 9:40 bis 10:20 Uhr im Bundestagsplenum angesetzt und wird live auf www.bundestag.de übertragen. Die Lebenshilfe zeigt sich im Vorfeld der Debatte erleichtert, dass diese wichtige Reform nun beschlossen werden soll. Im Mai werden aber noch die Länder zustimmen müssen. Ein erneutes Scheitern im Bundesrat, wie es schon in der vorangegangenen Legislaturperiode der Fall war, wäre nach Ansicht der Lebenshilfe und vieler anderer Verbände eine riesige Enttäuschung für Familien von Kindern mit Behinderung. Ihnen stünden bislang Leistungen für Kinder und Jugendliche ohne Behinderung gar nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung,

Die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Ulla Schmidt appellierte an ihre Kolleginnen und Kollegen im Bundestag sowie an die Ministerpräsident*innen im Bundesrat, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in der vorliegenden Form zu beschließen: „Familien von Kindern mit Behinderung warten schon viel zu lange darauf. Ihre Hoffnungen dürfen nicht schon wieder zerschlagen werden. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung gleichberechtigte Teilhabe und längst überfällig, nachdem die UN-Behindertenrechtskonvention bei uns in Deutschland schon seit über zehn Jahren gilt.“

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz werden die Grundlagen dafür gelegt, dass die Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich sind. Das Gesetz sieht außerdem vor, von 2022 bis 2028 die Unterstützungsangebote zur Teilhabe für Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung in die Zuständigkeit der Jugendämter zu verlagern. Dieser Übergang soll wissenschaftlich begleitet und überprüft werden. Hierzu mahnt die Lebenshilfe eine hinreichende Beteiligung der Menschen mit Behinderung und ihrer Verbände an. Ab 2024 bereits sollen die Eltern von Kindern mit Behinderung zudem durch einen Verfahrenslotsen im Jugendamt unterstützt und begleitet werden.
Link zu weiteren Infos zur Stellungnahme der Bundesvereinigung Lebenshilfe

„Mit der Gesetzesnovelle sollen die staatlichen Leistungen und Hilfen für Kinder- und Jugendliche mit Behinderungen in den kommenden Jahren im SGB VIII gebündelt werden. Prinzipiell soll die Inklusion als Leitgedanke in der Kinder- und Jugendhilfe und die grundsätzlich gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung verankert werden. Ab 2024 soll die Funktion eines Verfahrenslotsen beim Jugendamt eingerichtet werden, der als Ansprechpartner für Eltern und andere Erziehungsberechtigte fungiert“, berichtet der Informationsdienst Heute im Bundestag zur Beratung im Familienausschuss des Bundestages, bei der bereits die entsprechenden Beschlüsse als Grundlage für die heute anstehende Beratung im Bundestagsplenum gefasst wurden.

Der Deutsche Behindertenrat hat bereits zur Bundestagswahl 2017 die inklusive Ausrichtung der Kinder-und Jugendhilfe gefordert und darauf hingewiesen, dass ein Leistungsangebot für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, das sich primär an der Lebenslage „Kindheit und Jugend“ orientiert, dem Inklusionsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht und lange überfällig ist. In einer aktuellen Stellungnahme zum Gesetzgebungsverfahren bekräftigt der Deutschen Behindertenrat die Forderung, dass alle Leistungen inklusiv werden müssen.

Link zur Stellungnahme des Deutschen Behindertenrats