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Mehr Hinzuverdienst in Frührente und bei Erwerbsminderung

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Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat am 30. November einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3900) zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze in geänderter Fassung angenommen. Damit ist der Weg frei für die vollständige Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze beim Bezug einer vorgezogenen Altersrente und die Anhebung der Verdienstgrenze beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente, heißt es in einem Bericht des Informationsdienstes Heute im Bundestag.

Link zum Bericht von Heute im Bundestag